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Dokumentationsverordnung Lexikon

Die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO zum § 5 ASchG) regelt die Inhalte dieser Dokumente. Diese unterscheidet zwischen dem Mindestinhalt, den ein Dokument jedenfalls zu enthalten hat – Anwendungsbereich des Dokuments, wer führt mit wessen Beteiligung die Arbeitsplatzevaluierung durch, Anzahl der (für das jeweilige Dokument relevanten) Arbeitnehmer, Datum der Erstevaluierung, festgestellte Gefahren, festgelegte Maßnahmen, wer setzt was bis zu welchem Zeitpunkt um – und sonstige Angaben, sofern sie zutreffen. Dies sind beispielsweise vorgeschriebene Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach der VGÜ, Zutrittsbeschränkungen, Aufzeichnungspflicht der gefährlichen Arbeitsstoffe oder Prüfung von Arbeitsmitteln.