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Elektroschutzverordnung Lexikon

Grundlage für die ESV ist insbesondere der § 20 des ASchG. Die ESV regelt das Betreiben und Prüfen von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln. Vor allem folgende Bereiche sind geregelt: * Allgemeine Anforderungen an Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, insbes. durch verbindlich erklärte ÖVE- Vorschriften (ÖVE EN 5011-1 und 2; ÖVE E 5 Teil 9; ÖVE ÖNORM E 8555; ÖVE/ÖNORM E 8001; ÖVE/ÖNORM E 8383; ÖVE EN 1) * Wiederkehrende Prüfung und Prüfintervalle für elektrische Anlagen – von 1 Jahr (z.B. bei Bauarbeiten) bis zu 10 Jahren (z.B. bei reinen Bürobetrieben) * Sonderbestimmungen für Niederspannungs- und Hochspannungsanlagen * Freileitungen und Blitzschutzanlagen