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Erhöhte Standplätze Lexikon

Besteht für Arbeitnehmer Absturzgefahr von erhöhten Standplätzen, so müssen Sie folgende Maßnahmen treffen: * Ab einer Absturzhöhe von 1m sind standfeste Geländer mit Mittelstange oder Brüstung (ab 2m Höhe zusätzlich Fußleisten) vorzusehen * bei vorübergehend erhöhten Standplätzen müssen geeignete Aufstiegshilfen wie Leitern, Podeste oder Hubarbeitsbühnen verwendet werden * die Absturzkanten von Rampen müssen mit einer schwarz/gelb oder rot/weißen Kennzeichnung markiert werden * besteht die Gefahr herabfallender Gegenstände von erhöhten Standplätzen, müssen Sie Schutzdächer oder Schutznetze vorsehen, durch Gitterroste dürfen keine Gegenstände durchfallen können * kann durch andere Absturzsicherungen kein ausreichender Schutz gewährleistet werden, müssen Sie den Arbeitnehmern Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung stellen