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Erprobung und Probelauf Lexikon

Eine notwendige Erprobung oder Probelauf von Maschinen, Einrichtungen oder anderen Betriebsmitteln verlangt die folgenden Maßnahmen: * Die möglicherweise auftretenden besonderen Gefahren (z.B. ausgeschaltete oder abmontierte Schutzeinrichtungen) müssen berücksichtigt werden, wenn möglich sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen  * die eingesetzten Arbeitnehmer müssen fachkundig und speziell geschult sein  * das richtige Verhalten beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten oder Störungen muss bekannt sein  * erforderliche Sicherheits-, Warn- und Messeinrichtungen müssen betriebsbereit und funktionsfähig sein  * geeignete Schutzmaßnahmen müssen im Sinne der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt und dokumentiert werden  * Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet und gegebenenfalls abgesperrt sein