Explosionsfähige Atmosphäre Verordnung VEXAT | Lexikon |
Die VEXAT regelt die Verwendung von explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen bzw. die Verhinderung von explosionsfähigen Atmosphären in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen. Die Verordnung beinhaltet insbesondere: * die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation (Explosionsschutzdokument) der Explosionsgefahren und ggf. die Durchführung einer Gefahrenanalyse * Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe * erforderliche Prüfungen und Messungen sowie Störungsvorsorge * die primären, sekundären und baulichen Maßnahmen zum Explosionsschutz, insbesondere die bauliche Ausführung von Ex-Bereichen, die Vermeidung von Zündquellen und die Zonenfestlegung * die Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände im Ex-Bereich * Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen * Untertagebauarbeiten sowie Bohr- und Behandlungsarbeiten |