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Explosionsschutzdokument Lexikon

Eine spezielle Verpflichtung zur Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung besteht nach der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT). Gemäß § 5 der VEXAT muss das Explosionsschutzdokument Angaben über die festgestellten Gefahren bei Normalbetrieb, bei vorhersehbaren Störungen, bei Reinigung, Prüfung, Instandhaltung und Störungsbehebung sowie die durchzuführenden Maßnahmen zum Explosionsschutz enthalten. Weiters müssen unter anderem die Zonenfestlegung sowie Umfang und Ergebnisse von Prüfungen und Messungen dokumentiert werden. Das Dokument muss vom Arbeitgeber bzw. in dessen Auftrag erstellt werden, vor der VEXAT erfolgte die Festlegung von Maßnahmen zum Explosionsschutz sowie die Zonenfestlegung durch die Behörde mit Bescheid.