Fachgruppe

Fachkräfte, Fachleute im Arbeitnehmerschutz Lexikon

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in erster Linie die Präventivfachkräfte (Präventivdienste), die vom Arbeitgeber bestellt werden müssen. Aufgaben, Ausbildung und Einsatzzeiten sind im 7. Abschnitt des ASchG geregelt. Als Arbeitnehmervertreter in Sachen Sicherheit sind die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) anzusehen. Dies weiteren sind bei Notwendigkeit vom Arbeitgeber weitere Fachkräfte wie der Brandschutzbeauftragte oder der Laserschutzbeauftrage zu bestellen. Siehe insbesondere auch unter Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner und Arbeitspsychologe.