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Fahrbewilligung Lexikon

Mit dem Führen von Kranen und dem Lenken von selbstfahrenden Arbeitsmitteln dürfen nur Personen beschäftigt werden, die über eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers verfügen. Werden betriebsfremde Arbeitnehmer eingesetzt, muss zusätzlich eine Fahrbewilligung des „fremden“ Arbeitgebers eingeholt werden. Die Fahrbewilligung muss vom Arbeitgeber entzogen werden, wenn Umstände bekannt werden, die eine Eignung der Arbeitnehmer als nicht glaubhaft erscheinen lassen (z.B. alkoholisiert am Steuer).