Fachgruppe

Fenster (sowie Lichtkuppeln und Glasdächer) Lexikon

Für Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer gelten folgende grundsätzliche Bestimmungen: Direkte Sonneneinstrahlung sowie störende Hitze oder Kälte vermeiden (z.B. durch die Beschaffenheit des Fensters oder Jalousien) erforderlichenfalls Vorrichtungen zur gefahrlosen Reinigung vorsehen * Öffnen, Schließen und Verstellen muss von einem festen Standplatz aus möglich sein und darf zu keinen Verletzungsgefahren führen * die Lichteintrittsflächen für die Belichtung muss in Räumen mit Ständigen Arbeitsplätzen mindestens 10% der Bodenfläche betragen * Lichtkuppeln und Glasdächer dürfen durch herabfallende Gegenstände nicht durchschlagen werden können, im Brandfall dürfen sie nicht tropfen