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Freiwillige Untersuchungen Lexikon

Beispielsweise im Falle von Bildschirmarbeit haben die Arbeitnehmer das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Weitere mögliche freiwillige Untersuchungen sind im § 55 ASchG geregelt. Zu unterscheiden sind diese Untersuchungen von den Eignungs- und Folgeuntersuchungen, die verpflichtend sind.