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Gefahrenanalyse Lexikon

Unter Gefahrenanalyse versteht man nach dem ASchG eine spezielle Evaluierungspflicht, die vor allem in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) für Arbeitsmittel (bzw. in der VEXAT zusätzlich für Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung) durchzuführen ist, wenn die Benutzung oder die Einsatzbedingungen gegenüber den Herstellervorschriften verändert wurden. Durch die Gefahrenanalyse wird ermittelt und beurteilt, ob eine gefahrlose Verwendung möglich ist. Die Durchführung der Gefahrenanalyse entspricht inhaltlich demKonzept der Risikobeurteilung von Maschinen (z. B. nach der EN ISO 14121-1).