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Gefahrensymbole bei Arbeitsstoffen Lexikon

Gefährliche Arbeitsstoffe, die dem Chemikaliengesetz (gilt also z.B. nicht für Kosmetika!) unterliegen, müssen gekennzeichnet sein. Das Gefahrensymbol (z.B. Totenkopf) in Kombination mit der Kennzeichnung (z.B. T+) und dem R-Satz (z.B. R 39/26) gibt Aufschluss über die Art und das Ausmaß der Gefährdung durch den Arbeitsstoff. Die folgenden Haupteinstufungen sind definiert: Brandfördernd, entzündlich – leicht entzündlich – hochentzündlich, explosionsgefährlich, giftig – sehr giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutver-ändernd, radioaktiv. Durch die europäische CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling und Packaging), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, wird eine neue, europaweit harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische vorgeschrieben. Hinweis: Es wird häufig auch von GHS, „Globally Harmonised System“ gesprochen. Mit Übergangsfristen bis 2015 müssen die Gefahrensymbole umgestellt werden, es werden wohl lange beide Systeme (alt nach ChemG, neu nach CLP-VO) der Gefahrensymbole zu finden sein. Siehe auch unter Kennzeichnung von Arbeitsstoffen und GHS.