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Gehörschutz Lexikon

Wenn es nicht mit technischen Maßnahmen gelingt, den Lärm auf ein ungefährliches Maß abzusenken (das heißt auf unter 85 dB(A) Lärmexpositionspegel), muss Gehörschutz getragen werden. Ab Erreichen der Auslöseschwelle von 80 dB(A) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Bei andauernder Lärmeinwirkung oder beim Tragen von Brillen sind Gehörschutzstöpsel oder Gehörschutzwatte zu empfehlen, bei häufigem Auf- und Absetzen oder bei Neigung zu Gehörgangsentzündungen sind Kapselgehörschützer zu empfehlen. Die Dämmwirkung der verschiedenen Typen ist vergleichbar (ca. 25 – 30dB Pegelminderung), wichtig ist jedoch, dass der Gehörschutz konsequent und regelmäßig getragen wird! Jeder Gehörschutz muss die CE – Kennzeichnung tragen und von einer (akkreditierten) Prüfstelle geprüft sein.