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Grundlegende Sicherheitsanforderungen (GSA) Lexikon

Die „Grundlegenden Sicherheitsanforderungen“ (z.B. im Anhang I der Maschinen-Sicherheitsverordnung – MSV 2010) von Herstellervorschriften nach Artikel 95 EG-Vertrag (den CE-Richtlinien) formulieren allgemeine Schutzziele, die sich in erster Linie an Hersteller von Produkten (z.B. Maschinen) richten. Für die Erfüllung dieser Schutzziele sind (harmonisierte) Normen hilfreich, bei deren Einhaltung von einer Umsetzung der zugrunde liegenden GSA ausgegangen werden kann. Eine Einhaltung von harmonisierten Normen ist jedoch nicht verpflichtend, die CE-Kennzeichnung auf einer Maschine steht für die Erfüllung aller relevanten GSA.