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Hinweise (an Maschinen) Lexikon

An jeder Maschine (die eine CE-Kennzeichnung trägt) müssen, deutlich lesbar und unverwischbar, die folgenden Hinweise angebracht sein: * Name und Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten * Baureihen-, Typen- oder Serienbezeichnung, ggf. Seriennummer * CE-Kennzeichnung und Baujahr * sofern zutreffend: Eignung zur Verwendung in exfähiger Atmosphäre, unabdingbare Hinweise (z.B. maximale Drehzahl, Höchstdurchmesser von Werkzeugen oder Werkstücken, Masse ,…) * wenn mit Hebezeugen zu handhaben: Gewichtsangabe