Fachgruppe

Impulslärm Lexikon

Unter Impulslärm versteht man ein sehr kurzes Schallereignis (z.B. Schuss, Explosion), das bei entsprechender Intensität (140 dB, das entspricht einem Düsentriebwerk aus nächster Nähe) zu bleibenden Gehörschäden führen kann. Diese Schäden sind nicht sofort bemerkbar, es handelt sich also nicht um eine kurzfristige Vertäubung wie z.B. nach einem Rockkonzert. Nach der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), §§ 3 und 4, beträgt der Expositionsgrenzwert (Lc,peak) für Impulslärm 137 dB, der Auslösewert 135 dB.