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Information Lexikon

Siehe auch Informationspflicht. Im Arbeitnehmerschutz wird zwischen den Begriffen Information und Unterweisung unterschieden. Die Unterweisung zielt vor allem auf richtiges und gefahrfreies (aktives) Handeln des Arbeitnehmers ab (z.B. richtige Handhabung von Feuerlöschern), während die Information in Richtung (passive) Wissensvermittlung geht (z.B. Standort der Feuerlöscher). Die Notwendigkeit der Unterscheidung ist in vielen Fällen eine rein akademische Frage, da die Forderungen sehr ähnlich sind.