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Inverkehrbringen Lexikon

Ein Begriff, der vor allem bei Herstellervorschriften von Bedeutung ist: Darunter versteht man in der Regel das erstmalige Abgeben (Verkaufen, Leasen, Verschenken) zum Zwecke der Verwendung. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens gibt darüber Aufschluss, welche Rechtsvorschrift einzuhalten war. Bei CE-Richtlinien ist das Inverkehrbringen innerhalb der EU entscheidend.