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Kennzeichnung (von Maschinen) Lexikon

Alle Maschinen, die nach dem 01.01.1995 erstmalig im EWR in Verkehr gebracht wurden, müssen der Maschinen-Sicherheitsverordnung bzw. bei Inverkehrbringen ab Ende 2009 der MSV 2010 entsprechen und als Zeichen der Übereinstimmung mit dieser die CE-Kennzeichnung tragen. Zumindest ebenso wichtig wie die angebrachte CE- Kennzeichnung ist an den Käufer ausgefolgte Konformitätserklärung.