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Klimaanlage Lexikon

Eine Klimaanlage ist eine lüftungstechnische Anlage, die über längere Zeiträume die Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit in einem Raum selbsttätig auf vorgegebenen Werten hält bzw. eine technische Einrichtung, bestehend aus mindestens zwei kombiniert gesteuerten Klimageräten zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines bestimmten Raumklimas. Im Arbeitnehmerschutz besteht keine prinzipielle Verpflichtung, eine Klimaanlage zu verwenden. Normative Grundlagen: ÖNORM M 7600-1