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Konformitätsbewertungsverfahren Lexikon

Durch das jeweils vorgeschriebene Verfahren der Konformitätsbewertung wird in CE-pflichtigen Rechtsvorschriften den Nachweis gefordert, dass die Grundlegenden (Sicherheits)Anforderungen (GSA) der in Frage kommenden Herstellervorschrift (z.B. Maschinen-Sicherheitsverordnung MSV 2010) eingehalten wurden. Im Falle von Maschinen sind vier Verfahren möglich: Durch eine interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII), sowie bei Maschinen nach Anhang IV entweder durch eine Baumusterprüfung (Anhang IX), ein zertifiziertes System der umfassenden Qualitätssicherung (Anhang X) oder die lückenlose Einhaltung harmonsierter (EN) Normen. Die Konformitätserklärung unterschreibt in jedem Fall der Hersteller, der auch die CE-Kennzeichnung an der Maschine anbringt. Für unvollständige Maschinen ist nach MSV 2010 ein eigenes Verfahren vorgeschrieben.