Koordination | Lexikon |
Unter Koordination versteht man die notwendige Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz aller beschäftigten Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Einsatz an einem Ort. „Unkoordinierte“ Aktionen dürfen keine Arbeitnehmer gefährden. (Beispiel: AN der Firma A schaltet für Leitungsarbeiten den Hauptstromkreis ab, AN der Firma B schaltet ihn wieder ein, um Strom für eine Maschine zu haben.) Bei Bauarbeiten nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) besteht zusätzlich die Pflicht für den Bauherrn einen Planungs- und ein Baustellenkoordinator zu bestellen sowie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und eine Unterlage für spätere Arbeit erstellen zu lassen und zur Anwendung zu bringen. |