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Laderampen Lexikon

An den Absturzkanten sind Leisten, Abweiser oder Bodenmarkierungen vorzusehen. Weiters gelten für Laderampen die folgenden Bestimmungen: * Sie sind in ihren Abmessungen dem Ladegut entsprechend auszulegen * sie müssen mindestens einen Abgang haben, bei mehr als 20 m Länge wenn möglich in jedem Endbereich einen Abgang * beim Beladen nach Möglichkeit Anpassrampen verwenden