Fachgruppe

Lärm Lexikon

Man unterscheidet zwischen störendem Lärm (z.B. ein Drucker am Schreibtisch) und Gehör schädigendem Lärm, das heißt Lärm ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A). Ein Lärmpegel von 85 dB(A) herrscht ungefähr dann vor, wenn man sich mit normaler Lautstärke auf ein Meter Entfernung gerade noch verständlich machen kann. Über lärmexponierte Arbeitnehmer ist ein Verzeichnis zu führen, sie müssen regelmäßig untersucht werden. In der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) sind Expositionsgrenzwerte (§ 3), Auslösewerte (§4) sowie Auslösewerte für bestimmte Räume (§ 5) geregelt. Siehe auch: Lautstärke