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Lärm und Vibrationen Verordnung – VOLV Lexikon

Die Verordnung Lärm und Vibrationen regelt den Schutz der Arbeitnehmer vor der Einwirkung dieser Gefahren. Die VOLV unterscheidet Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Gehör schädigenden Lärm bzw. Hand-, Arm- und Ganzkörpervibrationen. Des weiteren werden störende Grenzlärmpegel für bestimmte Räume (z.B. Aufenthaltsräume) geregelt. Eine spezielle Evaluierungs- und Dokumentationspflicht sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen sind ebenfalls geregelt. In den Anhängen sind Definitionen und Bewertungen (Messverfahren) geregelt.