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Lärmschutz Lexikon

Unter dem allgemeinen Begriff Lärmschutz versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Menschen bzw. Arbeitnehmer vor Gehör schädigendem oder belästigendem Lärm zu schützen. Es gelten die Grundsätze der Gefahrenverhütung nach ASchG, das heißt Lärmreduktion an der Quelle (z.B. Kauf leiser Maschinen) geht vor technischen Maßnahmen wie Raumakustik oder Kapselung, und dies wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen wie das Tragen vor Gehörschutz.