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MAK-Werte Lexikon

In der Grenzwerteverordnung (GKV) werden Grenzwerte für bestimmte reine Stoffe definiert. Dies ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die auch bei wiederholter und langfristiger Exposition die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt. Auch im Falle von Stoffgemischen mit MAK-Werten muss eine Bewertung durchgeführt werden. MAK-Werte sind von TRK-Werten zu unterscheiden.