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Maschinen Lexikon

Maschinen unterscheiden sich von Werkzeug vor allem dadurch, dass sie nicht mit reiner Muskelkraft, sondern durch Fremdenergie (z.B. Strom) angetrieben werden. Wurden Maschinen nach 01.01.95 in Verkehr gebracht, so sind sie von der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) erfasst und müssen somit die CE-Kennzeichnung tragen. Neue Maschinen müssen ab 2010 nach der MSV 2010 konstruiert und gebaut werden. Auch Maschinen, die im betrieblichen Eigengebrauch hergestellt wurden, müssen die MSV bzw. die MSV 2010 erfüllen. Im Arbeitnehmerschutz sind die Maschinen im 3. Abschnitt ASchG und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) geregelt. Bei der Benutzung von Maschinen müssen vor allem die folgenden allgemeinen Aspekte beachtet werden: * es müssen den Arbeitnehmern geeignete und den Herstellervorschriften entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden * das Aufstellen und die Benutzung von Maschinen muss korrekt und entsprechend der Herstellervorschriften erfolgen * die Schutzeinrichtungen der Maschinen sowie notwendige Persönliche Schutzausrüstungen müssen konsequent verwendet und benutzt werden * es muss dafür gesorgt werden, dass Erprobung und Probelauf, Prüfung und Wartung sowie Instandhaltungsarbeiten korrekt und gemäß den Herstellervorschriften durchgeführt werden. Schadhafte Maschinen müssen unverzüglich ausgeschieden oder repariert werden. Siehe auch unter: Arbeitsmittel, Betriebsanleitung, Elektrische Ausrüstung, Einhaltung der MSV, Elektrohandwerkzeuge, Handgeführte Maschinen, Hinweise, Kennzeichnung, Stillsetzen