Fachgruppe

Ablegereife diverser PSA? PSA

Jedes Arbeitsmittel ist generell vor Verwendung augenscheinlich zu prüfen (AM-VO). Genauere Inhalte sind in im Zuge der Information/Unterweisung (§ 7 PSA-V) dem AN näher zu bringen. Diesbezüglich ist auf die Angaben des Herstellers zu achten – Gebrauchsanleitung (Verwenderinformation). Diese ist aus diesem Grund lt. Verordnung aufzuheben.
Ferner ist bei Persönlicher Schutzausrüstung wie PSA.g.A und Atemschutz eine zwingende, regelmäßige, dokumentierte Überprüfung durch eine diesbezüglich „fachkundige Personen „vorgeschrieben.