Ablegereife diverser PSA? | PSA |
Jedes Arbeitsmittel ist generell vor Verwendung augenscheinlich zu prüfen (AM-VO). Genauere Inhalte sind in im Zuge der Information/Unterweisung (§ 7 PSA-V) dem AN näher zu bringen. Diesbezüglich ist auf die Angaben des Herstellers zu achten – Gebrauchsanleitung (Verwenderinformation). Diese ist aus diesem Grund lt. Verordnung aufzuheben. |