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Messungen (im Explosionsschutz) Lexikon

Kann das Entstehen explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher ausgeschlossen werden, muss durch Messungen die Wirksamkeit der Maßnahmen des primären Explosionsschutzes (Verhinderung des Entstehens von explosionsgefährdeten Bereichen) nachgewiesen werden. Kann eine genügend große Sicherheit nachgewiesen werden, sind Messungen nicht erforderlich. Dies ist dann gegeben, wenn (für gas- und dampfförmige Atmosphären) 10 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) nachweislich unterschritten ist. Weiters sind Messungen nicht erforderlich, wenn eine Zonenfestlegung erfolgt ist und dafür Messungen nicht erforderlich sind.