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Persönliche Schutzausrüstung Lexikon

Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die von einer Person getragen, gehalten oder verwendet werden, um sie vor Sicherheits- oder Gesundheitsschutzrisiken zu schützen. Man kann in folgende Klassen von PSA einteilen: Absturzsicherungen, Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Augenschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschutz, Körperschutz. Betreffend PSA sollten die folgenden Fragen gestellt werden: * Sind technisch und organisatorisch keine weiteren Maßnahmen mehr möglich, wodurch die Verwendung von PSA notwendig wird? * Ist die geplante PSA für den Verwendungszweck geeignet? (Stichwort Schutzwirkung) * Passt die PSA und ist sie bequem? (Stichwort Tragekomfort) * Ist die PSA in gutem Zustand und funktionstauglich? (siehe auch unter: Prüfung von PSA) * Wird die PSA schonend behandelt sowie sicher und richtig gelagert? (d.h. direkt beim Arbeitsplatz, wo sie gebraucht wird, aber geschützt vor z.B. Staub) * Wird die PSA von Ihren Arbeitnehmern konsequent und richtig getragen? * Trägt neu gekauft PSA die CE-Kennzeichnung und ist die Verwenderinformation beigefügt?