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Platzbedarf Lexikon

Für die freie, ungehinderte und gefahrlose Ausübung einer Tätigkeit ist ein bestimmter Platzbedarf notwendig. Dieser muss in Arbeitsräumen für jeden Arbeitnehmer mindestens 8 m² plus 5 m² für jeden weiteren Arbeitnehmer betragen, wobei die freie und unverstellte Bodenfläche für jeden Arbeitnehmer mindestens 2 m² betragen muss. Bei Maschinen oder Fertigungsprozessen kann der Platzbedarf natürlich wesentlich größer sein.