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Präventionszeit Lexikon

Das Gesetz unterscheidet zwischen Arbeitsstätten (ASt) mit mehr als 50 Arbeitnehmern (AN) und ASt mit bis zu 50 AN. Für ASt mit bis zu 50 Arbeitnehmern siehe unter: Begehungsmodell. Für ASt mit mehr als 50 AN ist im ASchG folgendes festgelegt: Das Ausmaß der jährlichen (Gesamt)Präventionszeit richtet sich nach der Anzahl der zu betreuenden Arbeitnehmer und beträgt je nach Gefahrenpotential 1,2 bzw. 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer und Jahr. Für Nachtarbeit wird ein Zuschlag von 0,5 Stunden berechnet, Saisonarbeiter und Teilzeitarbeiter werden alliquotiert berechnet. Die ermittelte Gesamtpräventionszeit ist vom Arbeitgeber wie folgt aufzuteilen: Mindestens 40 Prozent der Zeit muss durch Sicherheitsfachkräfte abgedeckt werden, mindestens 35 Prozent der Zeit muss durch Arbeitsmediziner abgedeckt werden und die restlichen 25 Prozent können nach Wahl des Arbeitgebers entweder zu den Zeiten der SFK oder des AM zugeschlagen werden, oder weiteren geeigneten Fachleuten wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen insbesondere jedoch Arbeitspsychologen übertragen werden. In Internet wird unter www.eval.at ein Berechnungsprogramm angeboten.