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Präventivdienste und Evaluierung Lexikon

Innerhalb der Präventionszeit sind Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner zur Beteiligung an der (Erst-) Arbeitsplatzevaluierung sowie zur Aktualisierung der Dokumentation gesetzlich verpflichtet – das heißt im Gegensatz zur Erstevaluierung ist die Durchführung der Folgeevaluierung in die Tätigkeiten innerhalb der Präventionszeit einzurechnen. Der Arbeitgeber kann auch die Durchführung der Erstevaluierung an die Präventivdienste delegieren, dies muss jedoch außerhalb der Mindesteinsatzzeit erfolgen. Ausnahme: Die PFK der Präventionszentren der AUVA haben ausschließlich beratende Funktion.