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Prüfung nach PSASV Lexikon

Der Hersteller oder Inverkehrbringer muss vor Verkauf einer persönlichen Schutzausrüstung deren Funktionstüchtigkeit überprüfen, wobei für fast alle gewerblich verwendete PSA Baumusterprüfungen durch akkreditierte Prüfstellen vorgeschrieben sind. Die allgemeinen Anforderungen an PSA sind in der PSASV festgeschrieben, spezielle Anforderungen und Kriterien finden sich in den jeweiligen Prüf- und Beschaffenheitsnormen. Der Verwender muss jede PSA vor Verwendung auf offensichtliche Mängel überprüfen (Sichtkontrolle). Mangelhafte PSA nicht zurücklegen, sondern sofort ausscheiden!