Fachgruppe

Thema „Hautschutz“? PSA

Arbeitgeber/innen müssen für den Hautschutz sowie bei der Benutzung von Hand- oder Armschutz durch Arbeitnehmer/innen auf Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren schriftlich festlegen, bei welchen betrieblichen Arbeitsvorgängen und in welchen Arbeitsbereichen jeweils welche Hautmittel (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege), sowie falls Hand- oder Armschutz ausgewählt wurde, welcher Hand- oder Armschutz anzuwenden ist, wobei jeweils die Produktnamen sowie Informationen über Art, Zeitpunkte und Intervall der Anwendung anzugeben sind.
Hautschutz ist die Summe aller Maßnahmen, welche die Haut vor den Gefahren am Arbeitsplatz bewahren soll (§13 PSA-V):
.) vorbeugender Hautschutz vor der Arbeit
– Durch Präparate, die schädliche Einwirkungen während der Arbeit von der Haut fernhalten
.) verschmutzungsabhängige Hautreinigung
– Entfernung sichtbarer oder unsichtbarer Substanzen, Stoffen oder Organismen
.) Hautpflege
– Unterstützt die Regeneration der Haut