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Sicherheitsabstand Lexikon

Durch das Einhalten (oder Überschreiten) von Sicherheitsabständen kann das Erreichen von Gefahrstellen unmöglich gemacht werden. Je nachdem, ob die Gefahr des Quetschens zwischen bewegten Teilen besteht oder aber generell ein Zugriff mit Hand, Arm, Körper oder Bein unmöglich gemacht werden soll, sind in den Normen ÖNORM EN 349 und ÖNORM EN ISO 13857 Sicherheitsabstände normiert. Diese betragen (Beispiel) bei Quetschgefahr für * Körper: 500 mm * Kopf: 300 mm * Bein: 180 mm * Fuß: 120 mm * Zehen: 50 mm * Arm: 120 mm * Hand (Faust): 100 mm * Finger: 25 mm Für das Hindurchreichen sind in Abhängigkeit von der Öffnungsform (rund, quadratisch, schlitzförmig) und der Gefahr bei Hindurchreichen von Fingerspitze, Finger, Hand oder Arm bis Schultergelenk Öffnungsgrößen festgelegt. Können Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, so sind Gefahrenstellen durch Schutzeinrichtungen abzusichern.