Fachgruppe

Sprengbefugter, Sprenggehilfe Lexikon

Nach der Sprengarbeitenverordnung (SprengV) dürfen Sprengarbeiten nur von Sprengbefugten durchgeführt werden. Diese müssen nach dem ASchG über eine besondere Ausbildung und spezielle Fachkenntnisse verfügen. Zur Mitarbeit bei Sprengarbeiten können auch Sprenggehilfen für bestimmte definierte Tätigkeiten herangezogen werden.