Fachgruppe

TRK-Werte Lexikon

Für erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und krebserzeugende Substanzen können keine Grenzwerte festgelegt werden, da selbst kleinste Mengen bereits die genannten Wirkungen zeigen können. Für solche Arbeitsstoffe wurden in der Grenzwerteverordnung (GKV) TRK-Werte (TRK = Technische Richt-Konzentration) festgelegt. Diese Werte orientieren sich an den technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten, wobei mögliche Ersatzstoffe in jedem Falle (Ohne Berücksichtigung der Kosten!) vorzuziehen sind. TRK- Werte unterscheiden sich somit grundlegend von MAK-Werten.