Fachgruppe

Türen und Tore Lexikon

Bei der Dimensionierung von Türen und Toren sind die Bestimmungen über Ausgänge im Allgemeinen und gegebenenfalls über Notausgänge zu beachten. Bezüglich der Anordnung von Türen und Toren ist auf die Nutzungsfrequenz und Nutzungsart (z.B. Personen- und Fahrzeugverkehr) Rücksicht zu nehmen, unter Umständen müssen Tore durchsichtig sein, oder eine Markierung bzw. Kennzeichnung der Verkehrswege muss vorgesehen werden. Wird ein Tor überwiegend von Fahrzeugen (z.B. Stapler im Lager) aber auch von Fußgängern benutzt, so muss ein Geländer vorgesehen werden, wenn keine eigene Fußgängertür vorgesehen werden kann. Für Hub- und Kipptore bestehen Prüfpflichten.