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Verbot (von Arbeitsstoffen) Lexikon

Die Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist verboten, wenn durch einen weniger gefährlichen oder ungefährlichen Arbeitsstoff ein gleichwertiges Ergebnis erzielt werden kann. Auch der mit einem solchen Ersatz von Arbeitsstoffen verbundene (finanzielle und organisatorische) Aufwand kann eine Rolle spielen, außer es handelt sich um krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende oder Biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 und 4. Solche Arbeitsstoffe sind aufgrund ihrer extremen Gefährlichkeit ohne Rücksicht auf den Aufwand zu ersetzen. Grundlage für die Entscheidung über ein Verbot von bestimmten Arbeitsstoffen (siehe hierzu auch: Restgefahren) ist die (vorgeschriebene) Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen, wobei die Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt und das Wissen um Grenzwerte (MAK-Werte und TRK-Werte) wesentlich sind.