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Verwenderinformation (für PSA) Lexikon

Jedem Käufer von Persönlicher Schutzausrüstung ist Verwenderinformation über die betreffende PSA in schriftlicher Form zu geben. Diese muss beinhalten: * Anweisungen über Verwendung, Lagerung, Reinigung, Überprüfung,… * Schutzklassen und Verwendungsgrenzen (plus Messwerte, z.B. die Schalldämmung) von Gehörschutz * Informationen über Zubehör und Ersatzteile * Verfallsdatum, Verfallszeit, maximale Tragedauer * Informationen über die für den Transport geeignete Verpackungsart * die Bedeutung von Markierungen und Kennzeichnungen * weitere wichtige Angaben wie Werkstoffe, Festigkeit, Behinderung des Verwenders,… Die Verwenderinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.