Zutrittsbeschränkungen | Lexikon |
Zu Bereichen und Räumen mit speziellem Gefahrenpotential haben nur bestimmte (besonders ausgebildete) Personen bzw. Personen mit entsprechender Ausrüstung (z.B. Helm) Zutrittsberechtigung. Solche Bereiche oder Räume können beispielsweise sein: * Abgeschlossene elektrische Betriebsräume * Bereiche mit Absturzgefahr * Bereiche mit Gefahr des Herabfallens von Gegenständen * Bereiche mit radioaktiven Stoffen oder Strahlung * Lärmbereiche * Bereiche, wo bestimmte gefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind |