Zweihandschaltung | Lexikon |
Eine Zweihandschaltung ist eine Einrichtung, die eine gleichzeitige Betätigung durch beide Hände erfordert, um den Betrieb einer Arbeitsbewegung einzuleiten und aufrecht zu erhalten. Zweihandschaltungen müssen folgende Eigenschaften aufweisen: * Es müssen beide Stellteile (siehe auch Betriebsartenwahlschalter) gleichzeitig (innerhalb von 0,5 Sekunden) betätigt werden * eine dauernde Betätigung während des gesamten Arbeitsvorganges muß gegeben sein * das Loslassen auch nur eines Stellteils beendet den Arbeitsvorgang Siehe auch unter: Schutzeinrichtungen, Nicht trennende Schutzeinrichtungen |