Fragen allein

ID 68
Alleinarbeitsplätze Lexikon

Bei Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr oder im Falle von abgelegenen Arbeitsplätzen darf ein Arbeitnehmer nur alleine beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung gewährleistet ist. Dies kann je nach Situation durch Kontrollanrufe oder Kontrollgänge, Personenüberwachungsanlagen oder andere technische bzw. organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden.