Fragen allein

ID 70
Anhörung und Beteiligung Lexikon

Unter „Anhörung“ versteht man die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer in allen Fragen betreffend Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz anzuhören. Die „Beteiligung“ geht über die Anhörung hinaus und bedeutet Mitsprachrecht bei bestimmten Entscheidungen wie der Auswahl der Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder der Persönlichen Schutzausrüstung. Die Beteilung ist vor allem das Recht von Betriebsräten oder Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sind weder Belegschaftsorgane bestellt (z.B. ein Betriebsrat) noch eine SVP vorhanden, müssen die Arbeitnehmer direkt beteiligt werden.