Fragen allein

ID 80
Arbeitsmediziner Lexikon

Einer der Präventivdienste im Sinne des ASchG, Berater des Arbeitgebers in Sachen „Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“. Ein AM soll den Arbeitgeber vor allem in Gesundheitsfragen (Auswirkungen von Lärm oder Vibrationsbelastung, Berücksichtigung der Ergonomie,…) unterstützen und beraten. Die Fachausbildung zum AM umfasst nach dem abgeschlossenen Medizinstudium einen zwölfwöchigen Fachkurs. Jede Arbeitsstätte muss die Dienste eines Arbeitsmediziners in Anspruch nehmen, zeitlicher Mindestaufwand und Tätigkeitsbereich sind im ASchG geregelt.