Fragen allein

ID 112
Baustellenkoordinator Lexikon

Neben der allgemeinen Verpflichtung zur Koordination bei der Beschäftigung mehrerer Arbeitgeber besteht nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) unter anderem die Verpflichtung zur Bestellung eines Baustellenkoordinators. Dieser hat die Aufgabe, die reibungslose Zusammenarbeit der Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber vor Ort zu koordinieren. Neben dem Baustellenkoordinator ist im BauKG auch die Person des Plaungskoordinators definiert, der in der Planungsphase den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).