Fragen allein

ID 114
Bearbeitungsmaschinen Lexikon

Für das Arbeiten an Bearbeitungsmaschinen wie Sägen oder Fräsen gilt ganz allgemein, dass sämtliche notwendigen Schutzeinrichtungen angebracht und funktionsbereit sein müssen. Wo dies erforderlich ist, müssen die Arbeiter über die sicherheitstechnische und fachbezogene Unterweisung verfügen und bei der Arbeit alle erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Schiebestock) und Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Gehörschutz) tragen. In der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind neben den allgemeinen Anforderungen spezielle Anforderungen an Sägen, Hobel- und Fräsmaschinen. Schleifmaschinen sowie Pressen und Stanzen festgeschrieben.