Fragen allein

ID 129
Bescheid Lexikon

Ein Bescheid ist ein förmlicher und der Rechtskraft fähiger individueller Verwaltungsakt, der ein Verwaltungsverfahren erledigt, gerichtet an eine natürliche oder juristische Person. Die wesentlichen Elemente eines Bescheids sind der Spruch, die Begründung und die Rechtsmittelbelehrung. Mit einem Bescheid werden im Einzelfall Regelungen getroffen, durch die (z.B.) allgemeine Bestimmungen in Verordnungen konkretisiert oder aber in begründeten Fällen aufgehoben bzw. geändert werden (Ausnahmebescheid).